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01.03.2022 | Informationen zu Flucht und Ukraine | Information on flight and Ukraine

Informationen rund um Ausreise und Flucht sowie Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort

Information about leaving the country and fleeing, as well as local support options

 

Aufgrund der Kämpfe in der Ukraine ermöglicht Thüringen eine unkomplizierte Aufnahme für Kriegsflüchtlinge. Menschen aus der Ukraine können visafrei nach Deutschland einreisen und zunächst für 180 Tage bleiben. Ein Asylverfahren ist nicht notwendig. Die Frage der Arbeitserlaubnis wird schnellstmöglich mit dem Bund geklärt. Wer in Thüringen keine andere Unterbringungsmöglichkeit hat, kann zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit in der Erstaufnahme des Landes aufgenommen werden. Auch die Kommunen werden sicher mit einer Aufnahme in Kommunale Unterkünfte helfen. Die Koordination der Aufnahme wird vom Bund koordiniert.

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums (BMI):

www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

 

Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete/Accommodation options for refugees

 

elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

 

Informationen zur sozialrechtlichen Situation/Information on the social legal situation

 

Im Moment ist die sozialrechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine, die kein Asyl beantragen, nicht abschließend geklärt. Unser Kollege Claudius Voigt von der GGUA arbeitet an einer Übersicht, die wir dann zur Verfügung stellen. Über die Härtefallregelung des §23 III S. 6 SGB XII müssten die örtlich zuständigen Sozialämter Leistungen zur Überwindung einer besonderen Härte zur Verfügung stellen. Bis zum Ende der Woche werden sich die EU-Innenminister:innen über die Anwendung der EU-Massenzustroms-Richtlinie und der eventuell Erteilung des §24 AufenthG. Laut Einschätzung des Flüchtlingsrats Berlin sind "Asylanträge [sind] problematisch, da die Ukraine kein Verfolgerstaat ist. Anträge auf Asyl wegen Krieges wird das Bundesamt erstmal ungeprüft liegen lassen. Folge des Asylantrags wäre u.A. ein Arbeitsverbot für die erste Zeit" Während der Zeit des Übergangs und bis zur Klärung auf Bundes- und EU-Ebene kann eine Duldung aus humanitären Gründen beantragt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.facebook.com/lamitie.gotha

www.fluechtlingsrat-thr.de

www.lamitie-gotha.de/index.php

www.facebook.com/Ukraine-Freunde-Gotha-eV-1766169186796795

 

 

 

 


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