Das TMMJV hat mit Schreiben vom 13.1.2023 einen Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 AufenthG in den Iran angeordnet. Dieser gilt zunächst bis 30.6.2023. Eingeschränkt wird der Abschiebestopp u.a. für Personen, die schwere Straftaten begangen haben - hier soll weiterhin eine Einzelfallprüfung des TMMJV erfolgen. Die Regelung geht auf den Beschluss der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2022 zurück, bei der sich Bund und Länder dazu gemeinsam verständigt haben. Thüringen hatte bereits mit Erlass vom 7.10.2022 eine Vorgriffsregelung auf den zu erwartenden Abschiebestopp getroffen.