Die EU-Innenminister*innen haben erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen:
data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6846-2022-INIT/en/pdf
Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Fachinformationen:
www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/schutz-fuer-menschen-aus-der-ukraine-einigung-auf-anwendung-der-sogenannten-massenzustrom-richtlinie-erfolgt/
www.paritaet-th.de/service/ukraine